Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich / Allgemeines
B2B GmbH
Albert-Einstein-Str.9 30926 Seelze
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der B2B GmbH, Albert-Einstein-Str. 9, 30926 Seelze,
Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Auftraggeber versichert, dass er als Unternehmer handelt und nicht als Verbraucher. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Angebotes des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die verbindliche Zusage des Auftraggebers erfolgt mündlich (telefonisch) oder in Textform. Der Auftragnehmer schickt daraufhin eine Auftragsbestätigung per E-Mail an den Auftraggeber. Die Beauftragung durch Mitarbeiter des Auftraggebers ist dem Auftraggeber zuzurechnen.
Mit Vertragsschluss akzeptiert der Auftraggeber die AGB des Auftragnehmers.
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nur die erfolgreichen Löschungen in Rechnung. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Eine Löschung gilt als erfolgreich, wenn diese von der
Bewertungsplattform entfernt worden ist oder nicht mehr öffentlich sichtbar ist.
Die Fälligkeit richtet sich nach dem Zahlungsziel auf der Rechnung, ansonsten hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen. Der Auftraggeber kommt bereits durch Versäumung des Zahlungstermins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer für das Jahr Verzugszinsen i. H.
v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Etwaige Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.
Die Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur insoweit ausüben, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Die FIRMA ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
§ 4 Leistungen / Pflichten bei der Bewertungslöschung
Der Auftragnehmer schuldet nur die Beantragung der Löschung.
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet und hat dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Daten in einfach zu verarbeitender Form zur Verfügung zu stellen, um die
vereinbarten Leistungen erfüllen zu können. Die Zurverfügungstellung von rechtswidrigen Inhalten ist untersagt.
Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmen und Rechtsanwälten befugt, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen
berechtigt.
Der Auftragnehmer ist in der Wahl geeigneter Mittel zur Auftragserfüllung grundsätzlich frei.
Der Auftragnehmer beantragt die Löschung im zeitlich angemessenen Rahmen. Wann und ob es zu einer Löschung kommt, liegt im Ermessen des Portals, auf dem eine Bewertung veröffentlicht ist. Für die Entstehung eines Vergütungsanspruches des Auftragnehmers ist daher nur entscheidend, ob es zu einer Löschung kommt, nicht aber wann diese erfolgt ist.
Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg.
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer nimmt insbesondere keine Prüfung vor, ob die Löschung einer Bewertung gegen gesetzliche Regelungen verstößt.
Der Auftragnehmer ist nicht dafür verantwortlich, wenn es im Zusammenhang mit der Löschung einer Bewertung zu einer rechtlichen Streitigkeit zwischen dem Auftraggeber und dem Bewertenden kommt.
Sofern der Bewertende eine gelöschte Bewertung erneut auf der gleichen Plattform oder
anderweitig veröffentlicht, schuldet der Auftragnehmer keine erneute Löschungsbeantragung. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung verpflichtet. Dem Auftraggeber steht es jedoch frei, einen erneuten Auftrag zu erteilen.
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber treffen die von der gesetzlichen Regelung des § 667
BGB abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Herausgabe des Schriftverkehrs mit dem einschlägigen Portal und/oder Dritten nicht entsteht. Die Rechte nach § 666 BGB bleiben unberührt. Ausgenommen hiervon ist der Text, der an Google übermittelt wird, der sich lediglich in der Weiterleitung an Informationen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, erschöpft.“
§ 5 Stornierung / Rücktritt
Es besteht kein vertragliches Recht zur Stornierung oder zum
Rücktritt durch den Auftraggeber. Dem Auftragnehmer steht es frei, Aufträge abzulehnen oder diese nur teilweise zu erfüllen.
§ 6 Haftung des Auftragnehmers
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit des Kunden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie
die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Der Auftragnehmer haftet nicht für den entgangenen Gewinn.
Die Einschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 7 Geheimhaltung zwischen den Parteien
„Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.
Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche
Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen, a) die der jeweils anderen
Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren, b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der
Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt, c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat, d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen, e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat, f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen,
§ 8 Datenschutz
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer werden persönliche Daten gemäß den Datenschutzgesetzen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gespeichert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten unter Einhaltung dieser Gesetze gespeichert werden. Eine
Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
Wenn der Auftraggeber Daten von Dritten, wie z.B. Kunden oder Mitarbeitern, übermittelt,
versichert er, dass er die Zustimmung der betreffenden Dritten eingeholt hat. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf diese Daten frei.
Die Rechte des Auftraggebers oder der betroffenen Person im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen der DSGVO, insbesondere:
Artikel 7 Absatz 3 – Recht, eine erteilte Datenschutzerklärung zu widerrufen
Artikel 15 – Recht auf Auskunft, Bestätigung und Zugang zu einer Kopie der personenbezogenen Daten
Artikel 16 – Recht auf Berichtigung von unrichtigen Daten
Artikel 17 – Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 21 – Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung basierenden Entscheidung unterworfen zu werden
Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Um diese Rechte auszuüben, wird der Auftraggeber oder die betroffene Person gebeten, sich per E-Mail an den Auftragnehmer zu wenden oder im Falle einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu richten.
Der Auftragnehmer gibt an, dass er adäquate technisch-organisatorische Vorkehrungen ergriffen hat, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten und das Risiko für betroffene
Personen zu minimieren.
§ 9 Vollmachtserteilung
Falls der Plattformbetreiber, der zur Durchführung der Löschung aufgefordert wurde, eine Vollmacht für diesen Vorgang benötigt, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, diese dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
§ 10 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, wobei das UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Geltung zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten, die sich aus Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ergeben, ist der Sitz des Auftragnehmers in Seelze,
Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags aus rechtlichen Gründen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile des Vertrags weiterhin gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Regelungen. Wenn die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen für eine Vertragspartei unzumutbar wäre, wird der Vertrag insgesamt unwirksam.
Stand: 01. Juni 2024