Bewertung mit Daten unbeteiligter Dritter löschen
Eine Bewertung enthält Namen, Kontaktdaten oder andere identifizierende Angaben zu unbeteiligten Personen. Für die Löschanfrage sollte die konkrete Text- oder Bildstelle gesichert und der fehlende Bezug zum Bewertungsfall knapp erklärt werden.
Konkreter Fall
klarer Schwerpunkt
Eindeutige Daten
Bewertung und Profil verbunden
Direkter Weg
Anfrage statt Umwege
01
Bewertungsfall erfassen
02
Konkrete Textstelle
03
Art der Angabe
04
Fallangaben bündeln
05
Anfrage zu Bewertung senden
Bewertung mit Daten unbeteiligter Dritter löschen: Fallangaben klar erfassen
Löschdienst24
Plattform
Google, Trustpilot, kununu und Jameda
Ausgangslage
Die Bewertung nennt persönliche Daten oder identifizierende Angaben von Personen, die nicht am Bewertungsfall beteiligt sind.
Unterstützung
Anfrage zur Entfernung der betroffenen Bewertung
Nächster Schritt
Anfrage zu Bewertung senden
Löschdienst24 unterstützt bei Anfragen zur Entfernung von Bewertungen auf Google, Trustpilot, kununu und Jameda. Die jeweilige Plattform entscheidet über die Entfernung.
Betroffene Angabe und fehlenden Fallbezug sauber trennen
Im Mittelpunkt stehen die tatsächlich sichtbaren Angaben zu der unbeteiligten Person. Die Anfrage sollte weder weitere persönliche Daten ergänzen noch den Inhalt unnötig wiederholen.
Die wichtigsten Angaben auf einen Blick
Markieren Sie die relevante Stelle, nennen Sie die Art der Angabe und erläutern Sie kurz, warum die Person nicht zum beschriebenen Geschäftsvorgang gehört. Übermitteln Sie nur das, was für die Zuordnung erforderlich ist.
Konkrete Textstelle
Art der Angabe
Bezug zur Person
Bewertungslink

Worauf es bei „Angaben zu unbeteiligten Dritten“ ankommt
✔ Konkrete Textstelle
Die Passage mit Name, Kontaktangabe oder sonstigem Identifikationsmerkmal markieren.
→ Nur die relevante Stelle hervorheben
✔ Art der Angabe
Kurz benennen, ob ein Name, eine Telefonnummer, eine Adresse oder ein Bild betroffen ist.
→ Keine zusätzlichen Daten ergänzen
✔ Bezug zur Person
Sachlich erklären, dass die genannte Person am Bewertungsfall nicht beteiligt ist.
→ Rolle knapp beschreiben
✔ Bewertungslink
Bewertung und Plattformprofil eindeutig verknüpfen.
→ Link vollständig übermitteln
✔ Originalstand
Den sichtbaren Inhalt mit Datum und Sternezahl festhalten.
→ Änderungen später erkennbar machen
Vom Fall „Angaben zu unbeteiligten Dritten“ zur Löschanfrage
Diese vier Schritte ordnen den Bewertungsfall „Angaben zu unbeteiligten Dritten“ bis zur konkreten Löschanfrage.
Angabe markieren
Die identifizierende Text- oder Bildstelle exakt erfassen.
Beteiligung erläutern
Kurz beschreiben, weshalb die Person nicht zum geschilderten Vorgang gehört.
Fall begrenzen
Nur notwendige Informationen und den direkten Bewertungsbezug zusammenstellen.
Anfrage senden
Link, Plattform, Originalstand und kurze Erklärung gemeinsam übermitteln.
Vier klar getrennte Bearbeitungsschritte
Klare Schritte halten Bewertung, Profil und Fallbeschreibung eindeutig zusammen.
Start
Bezug
Details
Weiter
Plattform und Bewertung
eindeutig verbunden
Konkreter Schwerpunkt
Angaben zu unbeteiligten Dritten
Aufwand des Bewertungsfalls nachvollziehbar machen
Konkrete Kosten hängen von Plattform, Fallzahl und Dokumentationsumfang ab. Diese Angaben werden zuerst in der Anfrage erfasst.
Welche Faktoren den Aufwand beeinflussen
Falldetails
Der Aufwand wird davon beeinflusst, wie klar die betroffene Angabe markiert und der fehlende Bezug der dritten Person zum Bewertungsfall beschrieben ist.
Plattform
Profilzuordnung
Je eindeutiger die Plattform und das betroffene Profil benannt sind, desto klarer ist der Fall.
Inhalt
Dokumentationsumfang
Text, Bilder, Links und weitere Merkmale bestimmen den Umfang der Fallaufnahme.
Anzahl
Bewertungsfälle
Mehrere Bewertungen oder Standorte werden einzeln erfasst und klar gekennzeichnet.
Angaben
Vollständigkeit
Fehlende oder geänderte Angaben müssen dem richtigen Bewertungsfall zugeordnet bleiben.
Für Unternehmen mit dem Schwerpunkt „Angaben zu unbeteiligten Dritten“
Löschdienst24 richtet sich an geschäftliche Anbieter mit einem konkreten Bewertungsproblem.
Wann diese Seite zu Ihrer Situation passt
-
In der Bewertung werden identifizierende Angaben zu einer unbeteiligten Person sichtbar genannt.
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Die konkrete Stelle kann ohne zusätzliche Veröffentlichung weiterer Daten dokumentiert werden.
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Der fehlende Bezug der Person zum beschriebenen Vorgang lässt sich knapp erklären.
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Die Anfrage betrifft die Entfernung der Bewertung auf einer der vier erlaubten Plattformen.
Häufige Fragen zu „Angaben zu unbeteiligten Dritten“
Die wichtigsten Fragen zu „Angaben zu unbeteiligten Dritten“ und zur konkreten Anfrage.
Markieren Sie die konkrete Angabe, sichern Sie den vollständigen Bewertungszusammenhang und erläutern Sie knapp, weshalb die genannte Person nicht am Vorgang beteiligt ist.
Übermitteln Sie nur die Informationen, die zur Identifikation der betroffenen Text- oder Bildstelle nötig sind. Zusätzliche persönliche Daten sollten nicht ergänzt werden.
Beschreiben Sie die tatsächliche Rolle der genannten Person in einem kurzen Satz, etwa dass sie weder Kunde noch Mitarbeitender des betroffenen Vorgangs war.
Ja, der Gesamtzusammenhang mit Link, Sternezahl, Datum und sichtbarem Autorennamen hilft bei der eindeutigen Zuordnung. Die sensible Stelle kann zusätzlich markiert werden.
Unterstützt werden Bewertungsanfragen auf Google, Trustpilot, kununu und Jameda. Ordnen Sie jeden Fall eindeutig einer Plattform und einem Profil zu.
Bündeln Sie Bewertungslink, Profil und Fallangaben. Senden Sie den Fall anschließend über „Anfrage zu Bewertung senden“.
Status statt Blackbox
Für die Anfrage reichen wenige Angaben: Unternehmen, betroffene Bewertung und ein kurzer Hinweis, warum die Rezension problematisch ist.
Telefon
WhatsApp
Anschrift
Albert-Einstein-Str. 9, 30926 Seelze
